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Aktuelle Informationen zu unserem Kursbetrieb

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Aufgrund der weiterhin angespannten Situation bzgl. der Corona-Pandemie und der zu Ihrer Eindämmung ergriffenen Maßnahmen hat die Bayerische Staatsregierung am 15. Dezember 2020 durch Erlass der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) bestimmt, dass der Betrieb von Fort- und Weiterbildungsstätten wieder  untersagt ist. Dies gilt aktuell bis 10. Januar 2021. Wir bedauern deshalb, dass unser Bildungsinstitut bis auf Weiteres keinen Präsenzunterricht anbieten kann. Wo möglich werden wir den Unterricht  online durchführen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Bestimmungen der 11. BayIfSMV dienen der Umsetzung des Maßnahmenpakets, dessen Eckpunkte in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 beschlossen wurden. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen getroffen, die aufgrund der Infektionslage in Bayern erforderlich sind.

Anlass für die erneute Verschärfung in Gestalt der 11. BayIfSMV ist die Zuspitzung des sich bereits auf sehr hohem Niveau befindlichen Infektionsgeschehens. Hier sind regionale Sieben-Tage-Inzidenzwerte von teilweise über 600 zu verzeichnen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen (u. a. der „Lockdown Light“ und seine Verschärfung in der 10. BayIfSMV sowie die „Hotspotstrategie“) haben keinen Rückgang der Fallzahlen herbeigeführt. Im Gegenteil ist weiterhin eine hohe Anzahl an Übertragungen in der Bevölkerung zu beobachten und ein erneuter, deutlicher Anstieg der Fallzahlen zeichnet sich ab.

Die Maßnahmen der 11. BayIfSMV sind zeitlich befristet. Voraussichtlich am 5. Januar 2021 wird auf Bund-Länder-Ebene über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beraten, um diese im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung anzupassen.


 

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