Informationen über und für Gebärdensprachdolmetscher
Gebärdensprachdolmetschen - die Situation in Bayern
Trotz der hohen Anforderungen, die mit diesem Beruf verbunden sind, existierte bis 2002 in Bayern keine Ausbildung zum Gebärdensprachdolmetscher.
Die Dolmetscher, die bis dahin in den Vermittlungsstellen geführt wurden, hatten eine vom Landesverband Bayern der Gehörlosen ausgerichtete Zulassungsprüfung abgelegt. Diese beinhaltete jedoch keine Ausbildung.
Aus dieser Situation und der stetig steigenden Nachfrage nach Gebärdensprachdolmetschern - nicht zuletzt auf Grund der gesetzlichen Änderungen - ergab sich ein zwingender Ausbildungsbedarf. Deshalb gibt es seit März 2002 eine berufsbegleitende Ausbildung, die auf die Staatliche Prüfung vorbereitet.
Im selben Maße ist es notwendig, die bereits in Bayern tätigen Gebärdensprachdolmetscher ständig weiterzubilden. Hierfür schaffen wir Fortbildungsangebote.
Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher
Im Juni und Juli 2004 wurde erstmals die Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher nach neuer Fassung der Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) durchgeführt. Die Staatliche Prüfung wird jährlich angeboten.
Abrechnung mit den Krankenkassen
Das aktuelle Formular zur
Abrechnung mit den Krankenkassen (63 KB) mit der Anschrift des GIB. kann hier herunter geladen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für die Verwendung des Formulars die schriftliche Zustimmung zur Vereinbarung zwischen GIB. und den Krankenkassenverbänden ist.

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