Die Finanzierung des GIB.
Die Arbeit des GIB. basiert auf einer sicheren finanziellen Grundlage. Diese ist durch die jährlichen Zuschüsse des Freistaats Bayern und der bayerischen Bezirke gegeben. Diesen laufenden Förderern danken wir herzlich für ihr Engagement.
Ständige Zuschussgeber
Freistaat Bayern
Die Zuschüsse vom Freistaat Bayern erhalten wir über das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Frauen.
Bezirk Mittelfranken
Bezirk Oberbayern
Bezirk Niederbayern
Bezirk Oberpfalz
Bezirk Unterfranken
Bezirk Oberfranken
Bezirk Schwaben
Weitere Zuschüsse
Stiftungen
Neben den laufenden Zuschüssen sind wir auf weitere Gelder für unsere Arbeit angewiesen.
Deshalb sind wir besonders folgenden Stiftungen für ihre Zuschüsse an das GIB. dankbar:
- Bayerische Landesstiftung
Kardinal-Döpfner-Str. 4
80333 München - Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung
Stiftungsverwaltung
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth - Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds
Stiftungsverwaltung
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Bußgelder
Wir werden auf den Listen der Oberlandesgerichte als geeigneter gemeinnütziger Empfänger geführt. Das heißt, dass ein Richter bestimmen kann, dass Bußgelder etc. dem GIB. zukommen sollen.









