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Die Finanzierung des GIB.

Die Arbeit des GIB. basiert auf einer sicheren finanziellen Grundlage. Diese ist durch die jährlichen Zuschüsse des Freistaats Bayern und der bayerischen Bezirke gegeben. Diesen laufenden Förderern danken wir herzlich für ihr Engagement.

Ständige Zuschussgeber

Freistaat Bayern

Die Zuschüsse vom Freistaat Bayern erhalten wir über das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Frauen.

 

 

Bezirk Mittelfranken

Wappen des Bezirks Mittelfranken

Bezirk Oberbayern

Wappen des Bezirks Oberbayern

Bezirk Niederbayern

Wappen des Bezirks Niederbayern

Bezirk Oberpfalz

Wappen des Bezirks Oberpfalz

Bezirk Unterfranken

Wappen des Bezirks Unterfranken

Bezirk Oberfranken

Wappen des Bezirks Oberfranken

Bezirk Schwaben

Wappen des Bezirks Schwaben

Weitere Zuschüsse

Stiftungen

Neben den laufenden Zuschüssen sind wir auf weitere Gelder für unsere Arbeit angewiesen.

Deshalb sind wir besonders folgenden Stiftungen für ihre Zuschüsse an das GIB. dankbar:

  • Bayerische Landesstiftung
    Kardinal-Döpfner-Str. 4
    80333 München
  • Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung
    Stiftungsverwaltung
    Hegelstr. 2
    95447 Bayreuth
  • Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds
    Stiftungsverwaltung
    Hegelstr. 2
    95447 Bayreuth

 

 

Bußgelder

Wir werden auf den Listen der Oberlandesgerichte als geeigneter gemeinnütziger Empfänger geführt. Das heißt, dass ein Richter bestimmen kann, dass Bußgelder etc. dem GIB. zukommen sollen.